Projektförderung im Rahmen JUX
Im Rahmen der Jugendkultur werden Projekte durch die Stadt Bad Aibling gefördert, vor allem solche die bislang an der Finanzierung gescheitert sind.
Was wird gefördert
Die Stadt Bad Aibling fördert kulturelle Projekte, die speziell auf Jugendliche ausgerichtet sind. Diese Projekte sollen einen aktivierenden Charakter haben, ermutigen neue Ideen zu erproben und zu gestalten. Schulprojekte, die während der regulären Unterrichtszeiten durchgeführt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Das geplante Projekt muss in Bad Aibling oder Umgebung durchgeführt werden, bzw. in einem direkten Zusammenhang zur Stadt Bad Aibling stehen.
Wer kann eine Förderung beantragen:
Vereine oder Einzelpersonen aus Bad Aibling oder Umgebung.
Entscheidung über Förderung
Projektanträge werden von einem Gremium, dass sich aus Jugendlichen und Erwachsenen ehrenamtlich zusammensetzt, bewilligt.
Antragsstellung
Zeitrahmen der Antragstellung
Die Anträge Großprojekt sollen spätestens 8 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. Die Zusage über eine Förderung wird schnellstmöglich bekannt gegeben und ist verbindlich.
Adressen siehe
Kontakte
Formulare siehe
Download
Bezuschussung
Welche Projekte werden bezuschusst
Zuschüsse für Projekte können gewährt werden für Honorar- und Sachkosten, die unmittelbar durch das geförderte Projekt entstehen. Es können nur Zuschüsse für Aufwendungen gewährt werden, die nach Antragstellung entstehen. Förderungen von anderen Stellen bzw. Sponsorengelder sind im Finanzierungsplan darzustellen.
Höhe der Bezuschussung
Die Höhe der Bezuschussung wird Individuell je nach Zielgruppe, Projektgröße und Nachhaltigkeit entschieden.
Der Einsatz von Eigenmitteln und Eigenleistungen ist ausdrücklich erwünscht.
Auszahlungszeitraum
Abschlagzahlungen von bis zu 80% des Zuschusses sind zu Projektbeginn möglich. Die Restzahlung in Höhe von 20% erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises.
Rechnungsanschrift
Stadt Bad Aibling
Jux-Jugendkultursommer
Am Klafferer 4
83043 Bad Aibling
Bei Fragen bitte wenden an:
Otto Steffl, Tel: 0179-7335614 Fax: 08061-342892
oder e-mail:
otto@jux-bad-aibling.de
Verwendungsnachweis
Nach Abschluss des Projektes muss der Zuschussempfänger einen Verwendungsnachweis vorlegen. Dieser Nachweis besteht aus
B1 Verwendungsnachweis - ausgefüllt, unterschrieben mit Belegen
B2 Kurzbericht - Projekt
B3 Presseberichte/Fotos - falls vorhanden
Wozu dient der Verwendungsnachweis?
Mit dem Verwendungsnachweis belegt und dokumentiert ihr, dass ihr das Projekt in der Art und Weise umgesetzt habt, wie es im Antrag beschrieben wurde. Schließlich war dieser Antrag ja Grundlage für die vom JUX-Gremium ausgesprochenen Bewilligung.
Wie werden die entstandenen Kosten belegt / nachgewiesen?
Dass die Kosten entstandenen sind, belegen Sie mittels Honorarverträgen, Rechnungen, Quittungen für Anschaffungen oder Dienstleistungen o.ä. Dass die entstandenen Verbindlichkeiten bezahlt wurden, muss mit Hilfe von Auszahlungsbelegen (Teile von Kontoauszügen Ihrer Bank, Barzahlungsquittungen etc.) nachgewiesen werden. Hier reichen selbstverständlich jeweils Kopien.
Wann muss der Verwendungsnachweis spätestens vorgelegt werden?
Der vollständige Verwendungsnachweis muss spätestens 1 Monat nach Projektabschluss vorgelegt werden. Bei Nichteinhaltung können die gesamten Fördermittel zurückgefordert werden.
Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation
Es wird von euch um eine Dokumentation gebeten, die den Verlauf des Projekts mit Text und Bild wiedergibt. Die Zuschussempfänger müssen im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf "JUX" hinweisen. Ein Logo wird zur Verfügung gestellt. Wir bieten euch die JUX-Homepage an, um Termine und Kurzinfo vorab bekannt zu geben.